Das könnte den Steuerzahler noch teuer zu stehen kommen
oder der reale Wahnsinn XXL

 

Offener Brief an die Gemeinde Thayngen

 

Doch von vorne. Im 2003 bauten wir unser Haus an der Ebringerstrasse. 

Die erste Baueingabe wurde von der Gemeinde abgelehnt, weil die Höhe der Garage das Baugesetz verletzte um einen halben Meter. Mein Einwand, dass aber bei einer Absenkung des Bauteils bei einer Störung der Strassenentwässerung unsere Garage fluten würde, wurde mit einem Lachen abgetan seitens von Herrn O. Ich zitiere O: Solche Unwetter gibt es bei uns nicht! Also wurden die Pläne angepasst und gebaut.
Schon im Sommer darauf hielt sich Petrus nicht an O. Es wurden anschliessend 5 Schächte in die Strasse gebaut. Doch Petrus wollte ein Jahr später testen und wieder fiel das Projekt durch. So baute die Gemeinde eben eine Schwerlastrinne neben das Trottoir mit Notüberlauf unter der Strasse durch, nachdem die Gebäudeversicherung uns ausgeschlossen hatte wegen Grobfahrlässigkeit der Gemeinde! Petrus sah das und unterliess weitere Tests, danke.

 

Doch das ist nur der erste Teil der Geschichte. Im Zug des Bauvorhabens musste die Kanalisation, die grosse Teile des Chlenglerwegs und Rebbergstrasse entwässert und eben durch unser Grundstücks führt, umgelegt werden. So lagen dann irgendwann die Rohre auf der Baustelle. Etwas verwundert ging ich auf die Gemeinde zu Herrn B. und sagte, ich glaube du hast falsch bestellt oder es wurden falsche Rohre geliefert. Es kann nicht sein, dass die 400-er Leitung auf eine300-er reduziert wird. B. versuchte mir das zu erklären und abgesehen davon würde ich das sowieso nicht verstehen. Aha, ein Sanitär hat also keine Ahnung von Abläufen und Kanalisationen, so ging ich mit dieser Erkenntnis wieder auf die Baustelle.

Nun sind einige Jahre vergangen, das angeschlossene Gebiet wurde in den letzten Jahren massiv überbaut und unser Hausanschluss gab uns zu verstehen, dass da nicht alles in Ordnung sei. Als Sanitär, der von der Materie nichts versteht, beauftragte ich ein ausgewiesenes Kanalisations-Ing. Büro. Es war mir ein Anliegen, dass es von auswärts kommt und unabhängig ist.

 

Der Ingenieur von ITK Planungen sah sich die Situation an. Er fand im Nachbargrundstück sogar eine Drossel von 250 mm, man bedenke, dass die in einem 400-er Rohr verbaut ist. Rein rechnerisch geht da mal eben 35 % des Volumens durch!! Ich erklärte ihm die Aussage von B. und dem heutigen Stelleninhaber M. Es soll die Spitze brechen bei extremen Unwettern. Das ist richtig, aber wo haben sie das Ausgleichsbecken gebaut, so seine Gegenfrage. Ich vermute, dass es solche Unwetter bei uns nicht gibt, das hatte mir ja schon O. damals lachend erklärt. Gesagt werden muss, dass wir an einer extremen Hanglage wohnen, der Ingenieur machte mich darauf aufmerksam, dass sie nicht in der Lage seien, solche Gutachten zu erstellen, die standhalten, ohne einen Hydrologen. So müsse ich, um zu einem Schluss zu kommen, auch diese Kosten auf mich nehmen. Das Gutachten kam, vernichtend. Die Gemeinde wollte sofort handeln, aber nur den Anschluss von unserem Haus umlegen. Die Hauptleitung im Hang mit ihren Schächten will sie so lassen. Der Hydrologe, das Ingenieur-Büro, Geschäftsinhaber vom Bau und ich hatten eine Lösung und alle die Gleiche, nur die Bauverwaltung an der Dorfstrasse 30 wollte und will nicht. Im Frühjahr bekam ich dann langsam Angst. Die Gewittersaison war ja nicht mehr weit und ich wusste, dass die Leitung mit über 130 % Auslastung mehr als eine Gefahr darstellt. So willigte ich ein für die Umlegung, wobei das Problem nur teilweise gelöst war und bei der Empfehlung von allen Seiten gar nicht notwendig gewesen wäre. So arbeiteten 2 Mann ca. eine Woche plus Material. Die Kosten darf sich jeder selbst denken, die gar nicht nötig gewesen wären, hätten sie einmal auf andere gehört und einfach eine neue Leitung verlegt mit den entsprechenden Durchmessern. Wer nun glaubt, dass dies die einzige Leitung ist, die dem Bürgern Ärger bereiten könnte, der irrt gewaltig. Verfolgt man diese entgegen der Flussrichtung, ist bereits das nächste Problem, ab Kontrollschacht im Chlenglerweg die 300-er Leitung Richtung Dorf. Auch diese leidet an Überlastung.

 

Zu sagen ist auch, dass sämtliche Versicherer von uns eine Schadensregulierung ablehnen in diesem Zusammenhang und das schon seit über einem Jahr. So habe ich mich schlau gemacht, ob denn die Haftpflicht der Gemeinde zahlen wird. In Fällen wie diesen, wo derart gebaut wurde ist eine Schadensregulierung ausgeschlossen, steht schon so in den AGB bei allen Versicherern, so die Aussage. Somit zahlt also die Dorfstrasse 30. Seit wann zahlt ein Politiker oder ein Bauamtsmitarbeiter Schäden? Da ist ein Atomkrieg wahrscheinlicher.
Irrtum: Der Steuerzahler muss gerade stehen und das wegen Überheblichkeit und massloser Selbstüberschätzung einzelner Wenigen. Wie sagte schon Churchill: Noch nie hatten so viele, so wenigen, so viel zu verdanken. Wenn es die Schachtdeckel abhebt, kommt das einem Murgang gleich. EG, UG und Garage unseres Hauses sind Totalschaden. Wir dürfen ausziehen, das Büro der Firma liegt im UG. Dieses UG wird flächenmässig mehrheitlich als Wohnraum benutzt. Im dümmsten Fall, je nach Art der Verwüstungen und Ersatzansprüchen geht das locker über Fr. 500`000.--. Aber wen stört das schon in der Dorfstrasse 30? Vielleicht hat es ja auch einen Einwohnerrat, der sich Gedanken macht, wie unsere Vertreter, die eigentlich uns dienen sollten, mit dem Steuerzahler umspringen. Genau daher bin ich jetzt an die Öffentlichkeit gegangen, solches ist einfach daneben, nur um seine Fehler nicht eingestehen zu müssen. Auf die Frage an M. bei der Sitzung mit meinem Anwalt, wieso man das so gemacht, habe, hatte dieser die einleuchtende Antwort mit Achselheben: Das ist jetzt halt so. Interessant ist auch, dass mir mehrere Personen aus der Versicherungsbranche sagten, dass einige Bewohner der Gemeinde mit dem Leitungsnetz Probleme haben. Man könnte also fast den Eindruck bekommen, dass die Bauverwaltung mit System arbeitet. Aus Datenschutzgründen dürfen diese aber nicht Namen nennen, sofern sie am nächsten Tag noch eine Stelle haben wollen. So ist das Vertuschen gewährleistet von Staates wegen. Auch sagte ein Versicherer zu mir, das, was die sich hier leisten, hat nicht mal mehr was mit Grobfahrlässigkeit zu tun. Herzliche Gratulation an dieser Stelle von mir an die Dorfstrasse 30 zu dieser Spitzenleistung.

 

Zu sagen ist in diesem Zusammenhang auch, dass ITK ein Kanalisationsbüro ist, Fischer Ing. ein Hydrologe. Auf der anderen Seite gibt es eine Gemeinde und das Hochbau Ing. Büro das beigezogen wird. Beide finden ihre Leitungen in Ordnung, ist den schon mal was passiert? Nein, das Gebiet befindet sich ja auch erst im Endausbau, also wird die berechnete Wassermasse auch erst jetzt zur Verfügung stehen und Petrus hält sich, wie sie am Anfang gelesen haben, nicht an die Vorstellungen der Dorfstrasse 30 oder eines Hochbau Ing. Somit kann ich nur den Rat geben: Versucht es doch mal mit einem Kanalisations-Ing. Büro die nichts anderes machen, Geld kosten alle. Ruhig schlafen ist etwas Schönes, das geht aber nur, wenn man kein Gewissen hat.

 

Zu den finanziellen Folgen. Die Liegenschaft gilt als unverkäuflich, da bei einem Verkauf auf dem Grundstücksamt unterschrieben werden muss, dass keine versteckten Mängel auf der Liegenschaft bestehen. Somit ist diese Liegenschaft unverkäuflich oder würde bestenfalls noch die Hälfte des darstellenden Wertes erreichen. Die Dorfstrasse 30 nimmt also, um ihr Gesicht nicht zu verlieren wegen ihrer Unfähigkeit in Kauf, privates Vermögen zu vernichten. Ihr Pech ist, dass es eine Öffentlichkeit gibt, Medien, die täglich Schlagzeilen brauchen um sich verkaufen zu können. Die Frage ist jetzt nur, wo wollen sie sich jetzt verkriechen? Geht es jetzt aus Trotz so weiter und braucht es auch noch eine Anzeige wegen finanzieller Schädigung? Geld zum prozessieren haben sie ja vom Steuerzahler genug und für Unterhaltung sorgen sie schon, auch wenn es etwas kostet. Wir Thaynger leisten uns eben was, das kann nicht jeder.

 

Da stellt sich die Frage, wie geht es von unserer Seite weiter, sollte sich einmal mehr, nichts tun.

So werden nach 20 Tagen nach Erscheinen des Artikels die Klagen vorbereitet für die Anzeigen. Vermutlich mit dem Inhalt von vorsätzlicher Schadenzufügung und Amtsmissbrauch. Weitere Punkte dürfte mein Anwalt in diesem Zusammenhang finden.

 

Um es nochmal klar zu sagen: Eine Gemeinde ist verpflichtet, intakte und funktionstüchtige Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen, die weder Personen noch deren Eigentum gefährden. Meine sowie die Versicherung der Gemeinde lehnen in diesem Zusammenhang von vorn herein jegliche Schadenregulierungen ab. An der Sitzung in der Dorfstrasse 30, nachdem ich gezwungenermassen zur Umlegung ja sagen musste, sagte ich, aber nur unter der Bedingung, dass alle Versicherer einer 100 %ige Deckung zusagen und uns somit voll einschliessen. Die Gegenseite war sich einig, das ist überhaupt kein Problem, die machen das. Beide von der Gemeinde lachten mit den Worten, wenn was passiert zahlen die Versicherungen schon und der angestellte Ing. von der Gemeinde schloss sich an mit dem Gelächter. Gut war der Anwalt mit von der Party, er kann es ja bezeugen wie lustig sie es fanden.

 

An dieser Stelle möchte ich auf meine Homepage verweisen, wo nachzulesen ist, wie die Stadt Schaffhausen mit dem SVGW nach viereinhalb Jahren vom Bundesgericht in einem verheerenden Urteil in die Schranken verwiesen wurde. Ich freue mich jetzt schon auf eine neue Seite, die sich dieser anhängt und zur Unterhaltung sicher beiträgt beim zahlenden Volk.


Roland Röthig